Die Rechtsanwaltskanzlei Wigger har schon einer Vielzahl von Unternehmen dabei geholfen, einen Löschungsanspruch von unrechtmäßigen negativen Google-Bewertungen durchzusetzen. Uns ist bewusst, welche gravierenden Auswirkungen negative Google-Bewertungen auf die Reputation und die Außenwirkung Ihres Unternehmens haben können. Aus diesem Grund bearbeiten wir Ihre Anliegen diesbezüglich unverzüglich – meist innerhalb weniger Tage – damit Sie schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen und unrechtmäßige negative Google-Bewertungen gelöscht werden.

Sofern über Ihr Unternehmen eine oder mehrere negative Google-Bewertungen vorhanden sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Als besonderen Service bieten wir Ihnen einen kostenlose Erstberatung an. Im Rahmen dieser kostenlosen Erstberatung schauen wir uns Ihren individuellen Fall an und klären Sie über die Erfolgsaussichten in Ihrem persönlichen Fall auf. 

Sie erreichen uns entweder telefonisch unter der 02244 / 916 9070 oder gerne auch per E-Mail unter der mail@rae-wigger.de. Sofern Sie uns eine E-Mail schreiben, geben Sie uns bitte eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können.

Gerne können Sie uns auch unter dem im Folgenden aufgeführten Kontaktformular kontaktieren:


    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an mail@rae-wigger.de widerrufen. Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Warum sich negative Google-Bewertungen schlecht auf Unternehmen auswirken können, erfahren Sie im Folgenden:

    Gerade Neukunden orientieren sich gerne vor einer Inanspruchnahme eines Services oder der Beauftragung eines Unternehmens an Bewertungen bei Google. Negative Bewertungen wirken dabei schnell abschreckend und hindern Kunden oftmals daran, ein Unternehmen zu beauftragen oder Leistungen eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen. 

    Gerade wenn Kunden speziell in Suchmaschinen wie Google nach Unternehmen suchen, so werden automatisch die über ein Unternehmen vorhandenen Google-Bewertungen angezeigt. Oftmals verhält es sich so, dass sich Kunden gar nicht näher mit einem Unternehmen beschäftigen, sofern negative Google-Bewertungen vorhanden sind.

    Ein großes Problem ist sicherlich, dass jeder eine negative Bewertung bei Google abgeben kann, da nahezu jeder über einen Account bei Google verfügt. Ein weiteres Problem ist, dass die Google-Accounts keine Klarnamen enthalten müssen. Es können demnach Pseudonyme als Namen gewählt werden oder lediglich Abkürzungen. Für Unternehmen bleibt aus diesem Grund oftmals unklar, wer sich tatsächlich hinter den Accounts, die eine negative Google-Bewertungen abgegeben haben, verbirgt. 

    So kann es durchaus vorkommen, dass eine Person, die eine negative Bewertung bei Google abgibt, gar keine persönliche Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht hat oder keine Leistung des Unternehmens in Anspruch genommen hat. Zudem kann es sein, dass Unternehmen, die in direkter Konkurrenz zu einem Unternehmen stehen, negative Bewertungen verfassen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu erschleichen.

    Negative Google-Bewertungen können sich zumindest mittelbar auf den Erfolg eines Unternehmens auswirken. Gerade Unternehmen, die auf Laufkundschaft oder stetig neue Kundschaft angewiesen sind und die auf einem Markt agieren, auf dem hohe Konkurrenz herrscht, sind auf eine gute Außenwirkung angewiesen. Zu einer guten Außenwirkung gehören auch gute Bewertungen über das eigene Unternehmen im Internet.

    Wie ist eine Löschung von negativen Google-Bewertungen möglich?

    Selbstständig einen Anspruch auf Löschung einer unrechtmäßigen Bewertung bei Google durchzusetzen, gestaltet sich regelmäßig sehr schwierig. Es müssen hierfür über den eigens von Google eingerichteten Service teils umfangreiche Formulare ausgefüllt werden, die dann durch Google geprüft werden. 

    Das Ausfüllen der Formulare führt oftmals nicht zum gewünschten Erfolg – der Entfernung der Google-Rezension. Google beruft sich hierbei oftmals auf die freie Meinungsäußerung und genau hier ergibt sich das nächste Problem.

    Es ist regelmäßig schwierig, zu unterscheiden, was noch zur freien Meinungsäußerung gehört und an welcher Stelle bereits eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten beginnt. An dieser Stelle bietet es sich an, einen auf Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. 

    Die Rechtsanwaltskanzlei Wigger weist im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen entsprechende Expertise auf, sodass eine Löschungsanspruch regelmäßig erfolgreich gegenüber Google durchgesetzt werden kann. Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren.