Wie funktioniert die SCHUFA

Die SCHUFA arbeitet mit Vertragspartnern zusammen, für die innerhalb ihrer Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen ein Ausfallrisiko besteht. Vertragspartner der SCHUFA sind überwiegend Unternehmen der Finanz- und Handelsbranche, wie etwa Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Handelsunternehmen, Energieversorger sowie sonstige Unternehmen, die Leistungen gegen Kredit gewähren.

Die SCHUFA wird von diesen Unternehmen als Informationsquelle und Kontrollinstanz genutzt, um sie vor Verlusten durch Zahlungsausfälle zu schützen, was grundsätzlich auch als sinnvoll zu bezeichnen ist.

Auch Verbraucher sollen durch die Datensammlungen der SCHUFA durch entsprechende Beratung kreditgebender Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung geschützt werden. Die Art der Merkmale, sogenannte Positiv- oder Negativmerkmale, die die verschiedenen Vertragspartner der SCHUFA einsehen können, unterscheiden sich je nach der Art des Unternehmens.

So erhalten Unternehmen der Finanzbranche, wie etwa Banken, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften so genannte A-Daten. A-Daten enthalten Positiv- und Negativmerkmale.

B-Daten, die nur Negativmerkmale enthalten, können von Unternehmen der Handelsbranche sowie von Telekommunikationsunternehmen und sonstigen Unternehmen eingesehen werden. Inkassounternehmen erhalten ausschließlich F-Daten, welche Namen, Anschriften und sonstige allgemeine Daten von Verbrauchern umfassen.


Was speichert die SCHUFA ?

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten von Privatpersonen wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Konten, Kreditkarten, Verträge sowie Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und weitere Daten. Die Datenverarbeitung der SCHUFA umfasst dabei die Sammlung und die Weiterleitung der entsprechenden Daten.

Bei der SCHUFA werden sämtliche bestehende Konten und Kreditkarten mit Angabe der jeweiligen Kontonummern sowie der Eröffnungsdaten bei Kreditinstituten gespeichert.

Auch Daten über die vertragsgerechte Erfüllung von Geschäftsbeziehungen werden von der SCHUFA gespeichert. Dazu zählt beispielsweise, ob etwaige Ratenzahlungen bei Krediten vollumfänglich geleistet wurden oder ob Kredite fristgerecht und vollständig getilgt worden sind.

Ebenfalls werden das Eröffnungsdatum, die Höhe des gewährten Kredits sowie die Anzahl der zu leistenden Raten in den Datenbeständen der SCHUFA gespeichert. Zudem werden Zahlungsstörungen oder Zahlungsausfälle nach Art, Höhe des Betrags sowie Datum gespeichert. Nach vollständiger Tilgung von Krediten erfolgt ein entsprechender Vermerk, aus dem dies mit Erledigungsdatum hervorgeht.

Sofern ein Pfändungsschutzkonto existiert, wird dies von der SCHUFA mit dem entsprechenden Eröffnungsdatum erfasst. Wenn es im Laufe einer Geschäftsbeziehung zu vertraglichen Verstößen gekommen ist und vom Vertragspartner ein Abwicklungskonto geführt wird, wird dies ebenfalls in den Datenbeständen der SCHUFA gespeichert.

Auch titulierte Forderungen werden mit Datum der Titulierung und dem offenen Betrag von der SCHUFA gespeichert. Sofern Forderungen nicht mehr bestehen, werden sie mit einem Vermerk versehen, aus dem dies hervorgeht. Aus dem Vermerk geht hervor, wann die Forderung ihre Erledigung gefunden hat sowie ob es zu Unregelmäßigkeiten bzw. Zahlungsausfällen während der laufenden Geschäftsbeziehung gekommen ist.

Sofern Vertragspartner Verträge mit Verbrauchern gekündigt haben, werden in regelmäßigen Abständen die offenen Forderungsbeträge inklusive Zinsen und Bearbeitungsgebühren durch die Vertragspartner an die SCHUFA weitergeleitet und in den Datenbeständen gespeichert.

Auch Verträge, die mit Telekommunikationsunternehmen oder Unternehmen der Handelsbranche geschlossen worden sind, werden in den Datenbeständen der SCHUFA aufgeführt. Dabei werden die Eröffnungsdaten der Verträge sowie Laufzeiten gespeichert. Auftretende Zahlungsstörungen oder Zahlungsausfälle werden auch hier mit Höhe der offenen Forderungen gespeichert. Bei vollständiger Erledigung erfolgt ein Vermerk, aus dem dies hervorgeht.

Anfragen von Unternehmen zu Identitätsabgleichungszwecken und Altersverifizierungen von Verbrauchern werden mit Datum der erfolgten Anfrage ebenfalls in den Datenbeständen der SCHUFA gespeichert.

Nahezu sämtliche Daten werden dabei nicht von der SCHUFA selbst erhoben, sondern von den jeweiligen Vertragspartnern an die SCHUFA übermittelt. Die übermittelten Daten werden von der SCHUFA gesammelt und gespeichert. Öffentlich zugängliche Daten – wie etwa Daten aus Schuldnerverzeichnissen von Amtsgerichten – werden durch die SCHUFA selbst erhoben und verarbeitet.


Fast jeder ist betroffen.

Laut aktuellen Zahlen sind über 80% (67,7 Mio.) der volljährigen Bundesbürger in den Datenbeständen der SCHUFA gespeichert. Der enorme Anteil lässt sich u. a. dadurch erklären, dass personenbezogene Daten bereits dann gespeichert werden, wenn etwa ein Girokonto bei einer Bank eröffnet wird.