Wie lange werden SCHUFA Einträge gespeichert?
Wie lange Daten durch die SCHUFA gespeichert werden, hängt von der Art der jeweiligen Eintragung ab. So sind etwa negative Eintragungen regelmäßig nach Ablauf von drei Jahren aus den Datenbeständen der SCHUFA zu löschen. Kreditanfragen dagegen sind nach Ablauf von einem Jahr aus den Datenbeständen zu löschen.
Kredite bleiben nach vollständiger Tilgung für drei Jahre in den Datenbeständen der SCHUFA gespeichert bis sie gelöscht werden müssen.
Mahnbescheide, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, Zwangsvollstreckungen sowie Zahlungsverzug bei Krediten werden nach dem vollständigem Begleichen der Forderung ebenfalls nach drei Jahren aus den Datenbeständen der SCHUFA gelöscht.
Bei einer Girokonto- oder Kreditkartenkontoauflösung müssen die entsprechenden Einträge umgehend in den Datenbeständen der SCHUFA gelöscht werden. Ebenso sind etwaige Bürgschaften umgehend nach Tilgung der Schuld in den Datenbeständen zu löschen.
Bei einer Bestellung von Verbrauchern auf Rechnung bleibt eine entsprechende Eintragung in den Datenbeständen der SCHUFA bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen oder wird nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Problematisch ist, dass erloschene Geschäftsbeziehungen seitens der Vertragspartner der SCHUFA nicht immer mitgeteilt werden. Das führt dazu, dass etwa nicht mehr existente Girokonten bzw. Kreditkarten oder Kundenkonten bei Versandhäusern weiterhin in der SCHUFA -Auskunft von Verbrauchern auftauchen.