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um eine erste Einschätzung zu erhalten. Je nachdem welche Angaben Sie hier machen, erhalten Sie weitere Informationen zu Ihren individuellen Fall. Sofern nach der ersten Einschätzung ein Löschungsanspruch besteht, können Sie das Kontaktformular ausfüllen um eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt zu erhalten.
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Warum könnte ein Löschungsanspruch bestehen?
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Beispielsweise unter diesem Link können Sie Ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft ganz einfach direkt bei der SCHUFA Holding AG bestellen. Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten eingeben und erhalten Ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft wenige Tage später per Post zugeschickt. Alternativ besteht u. a. auch bei der Postbank die Möglichkeit, direkt eine SCHUFA-Bonitätsauskunft zu erhalten. Sobald Ihnen Ihre SCHUFA-Auskunft vorliegt, können Sie diese gerne an uns weiterleiten. Wir geben Ihnen dann schnellstmöglich nach der kostenlosen Erstberatung eine Rückmeldung, ob Löschungsansprüche für einzelne oder mehrere Eintragungen voraussichtlich bestehen.
Klicken Sie auf den nachfolgenden Link:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=7
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Wenn Sie trotzdem mit unserem Rechtsanwalt in Kontakt treten möchten, können Sie im nächsten Schritt das Kontaktformular ausfüllen. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Um bei falschen Einträgen zu überprüfen, ob eine vorzeitige Löschung bei der SCHUFA möglich ist, benötigen wir detaillierte Informationen von Ihnen. Bitte übermitteln Sie und Ihre Kontaktdaten über unser nachfolgendes Formular. Wir werden Sie sodann so schnell wie möglich im Rahmen der kostenlosen Erstberatung kontaktieren, um die Hintergründe zu besprechen.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Wenn eine Forderung vollständig bezahlt wurde, muss in Ihrer SCHUFA-Auskunft ein „Erledigt-Vermerk“ gesetzt werden. Ab diesem hinterlegten Datum speichert die SCHUFA die Einträge für weitere drei Jahre in ihrem Datenbestand. Es gibt in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Löschung vor Ablauf dieser 3-Jahresfrist zu beantragen. Hierfür benötigen wir detaillierte Informationen von Ihnen. Bitte übermitteln Sie und Ihre Kontaktdaten über unser nachfolgendes Formular, damit wir Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung kontaktieren können.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Die SCHUFA ist verpflichtet, Einträge, denen eine bezahlte Forderung zugrunde liegt, nach drei Jahren aus ihrem Datenstand zu löschen. Sollte der Eintrag dennoch weiterhin gespeichert sein, muss die SCHUFA dazu aufgefordert werden, den entsprechenden Eintrag zu löschen. Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die 3-Jahresfrist in Ihrem Fall schon abgelaufen ist, übermitteln Sie uns gerne Ihre Daten über unser Kontaktformular. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen und besprechen mit Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung, wie wir in Ihrem ganz individuellen Fall vorgehen können.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Sofern Sie einen Eintrag in Ihrer SCHUFA-Bonitätsauskunft bemerkt haben, den Sie nicht zuordnen können, so kann dies verschiedene Gründe haben. Oftmals ist es so, dass Unternehmen Forderungen an Inkassounternehmen weiterverkaufen. Dann ist dieses Inkassounternehmen für den Forderungseinzug zuständig und kann unter Umständen einen SCHUFA-Eintrag veranlassen. Es kann auch vorkommen, dass Inkassounternehmen eigene Forderungen ihrerseits weiterverkaufen. Dann kann es entsprechend schwierig sein, nachzuvollziehen, wer aktueller Forderungsinhaber ist und ob eine Veranlassung der SCHUFA-Einträge rechtmäßig erfolgt ist. Übermitteln Sie uns gerne Ihre Daten über unser Kontaktformular, so dass wir Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung kontaktieren können.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Sofern Sie einen Eintrag in Ihrer SCHUFA-Bonitätsauskunft bemerkt haben, den Sie nicht zuordnen können, so kann dies verschiedene Gründe haben. Oftmals ist es so, dass Unternehmen Forderungen an Inkassounternehmen weiterverkaufen. Dann ist dieses Inkassounternehmen für den Forderungseinzug zuständig und kann unter Umständen einen SCHUFA-Eintrag veranlassen. Es kann auch vorkommen, dass Inkassounternehmen eigene Forderungen ihrerseits weiterverkaufen. Dann kann es entsprechend schwierig sein, nachzuvollziehen, wer aktueller Forderungsinhaber ist und ob eine Veranlassung der SCHUFA-Einträge rechtmäßig erfolgt ist. Übermitteln Sie uns gerne Ihre Daten über unser Kontaktformular, so dass wir Sie im Rahmen der kostenlosen Erstberatung kontaktieren können.
✅ Es besteht voraussichtlich ein Anspruch auf Löschung
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Daten über unser Kontaktformular. Sie können uns im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung Ihr ganz persönliches Anliegen schildern und wir beraten Sie, wie in Ihrem ganz individuellen Fall das weitere Vorgehen aussehen könnte.
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